(Stand: 11.06.2021) Laut der Hamburger Corona-Verordnung dürfen seit 22. Mai 2021 körpernahe Dienstleistungen, also auch Kosmetikbehandlungen, wieder in Anspruch genommen werden. Dafür müssen Sie als Kundin bzw. Kunde einen vollständigen Impfschutz oder einen negativen Test vorlegen der maximal 24 Stunden alt ist. Für den Nachweis des vollständigen Impfschutzes benötigen wir einen der nachfolgenden Impfnachweise: - Internationalen Impfpass
- Vollständigen Impfnachweis in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App
- EU COVID-19 Impfzertifikat (vom Arzt oder Apotheke ausgestellt)
- Bescheinigung über Impfungen gegen SARS-CoV 2 des Corona-Impfzentrums oder Ihres Hausartzes
Mit der seit 11. Juni geltenden Verordnung sind nun im Bereich der körpernahen Dienstleistungen sowohl das Tragen von FFP2-Masken als auch von medizinischen Masken zulässig. Das Tragen einer Maske ist vorgeschrieben beim Betreten und Verlassen unseres Kosmetiksalons und ebenso bei der Fusspflege, nicht aber während einer Kosmetikbehandlung. Wie immer tragen wir, Sabine Ritscher und Svanhild Hansen, bei allen Behandlungen eine zugelassene Maske. Um die (digitale) Kontaktverfolgung zu gewährleisten, können Sie sich bei uns mit der "luca App" einchecken. Sollten Sie kein Smartphone besitzen oder die "luca App" nicht installiert haben müssen wir Ihre Kontaktdaten, wie vom Gesetzgeber gefordert, schriftlich festhalten. Nachfolgend eine Liste von online verfügbaren Informationen und Apps: - Link zur "luca App": luca
Bleiben Sie Gesund, Sabine & Svanhild |